Vorsicht! Haben Sie auch das Recht am Bild?
Geschrieben von Ute Kretschmer-Risché | Blog

Wir leben in einer Welt voller Bilder. Ständig zücken wir Handys und halten Momentaufnahmen fest. Manches landet sogar im Internet. Veröffentlicht auf Social-Media-Seiten oder der eigenen Homepage. Wir machen uns wenig Gedanken, höchstens über die Wirkung unserer Selfies oder sonstigen Knipsereien. Doch Vorsicht! Hier lauert die Gefahr: Haben Sie auch das Recht am Bild? Das gilt vor allem, wenn Sie andere Personen aufnehmen. Sind die damit einverstanden, auch mit der Veröffentlichung?

Das Recht am Bild. Das hat der Fotograf. Das haben die abgebildeten Personen. Das Persönlichkeitsrecht tritt in Kraft, wenn die Person auf dem Bild erkennbar ist (und keine zeitgeschichtliche Bedeutung vorliegt). Leben Sie nach dem Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter? Das könnte sich ändern. Denn Gerichte sprechen immer häufiger Urteile zugunsten des ungefragten Personen-Models. Und das kann teuer werden.

Erst recht wenn die Verwendung eines Fotos gewerblich erfolgt. Wir als Agentur müssen die Gesetze genau kennen – und uns absichern. Auch im Sinne unserer Kunden. Wer ist der Fotograf? Wurde er angemessen entlohnt? (Selbst diese Frage beschäftigt Gerichte.) Ist er mit der Verwendung einverstanden? Gilt das auch für alle abgebildeten Personen? Ja, selbst Gegenstände können in den Fokus der Genehmigungspflicht geraten. Sie stehen vor einem bestimmten Autotyp oder haben ein identifizierbares Markenprodukt in der Hand? Dann kann das jeweilige Unternehmen mit dem speziellen Produkt grundsätzlich gegen Sie vorgehen.

1000 Eventualitäten, 1000 Fragen. Beim „2. Karlsruher Eventrecht-Frühstück“ informierte die Kanzlei der Karlsruher Rechtsanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke über „Werbung, Marketing, Fotos … Was ist erlaubt?“ Ein Streifzug durch die Rechtslage. Im Zweifelsfall ist (fast) alles nicht erlaubt. Das Urheberrecht stärkt den Kreativen – und macht unsere Welt noch komplizierter und wenig alltagstauglich.

Im Grunde müssen wir uns in alle Richtungen absichern. Das mag eine Werbeveranstaltung von Fachanwälten gewesen sein, die meine Schere im Kopf aktivierten. Gleichwohl: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wann immer nötig, klären wir die Rechtslage mit den Experten für unsere Kunden. Damit es keinen finanziellen oder gar Image-Schaden gibt.

Das Foto oben mit dem Hinweis , dass wir Ihnen das Bild nicht zeigen dürfen? Ich hätte gerne mit meinem iPhone den Vortragenden und die Zuhörer beim Eventrecht-Früchstück fotografiert. Aber ich hatte kein Formular dabei, damit mir alle identifizierbaren Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung hätten geben können. So bleibt`s allein bei meinen Worten.

Was meinen Sie? Bitte schreiben Sie mir.