#ad reicht nicht immer aus!
Geschrieben von Ute Kretschmer-Risché | Blog

Kennen Sie luiseliebtxeniaoverdose oder dagibee? Falls nicht, sind Sie nicht auf dem Laufenden in der Welt der Influencer! Jener Personen, die mit Blogs und Posts Geld verdienen. Oder es zumindest versuchen. Wobei die Top 10 der Influencer auch zu den Top-Verdienern gehören sollen. Dazu zählen  Promis genauso wie Anhängels von Promis (wie Cathy Hummels, die Ehefrau des Fußballers) oder Neueinsteiger in die Welt der (vermeintlich) Reichen und Schönen. Ich will hier gar nicht werten, ob es reicht, nett zu lächeln und ein Produkt in die Handy-Kamera zu halten. Es ist nunmal ein neues Werbemittel, auf das auch Marken-Unternehmen setzen.

Eine neue Dimension: Zeigte sich früher Franz Beckenbauer verzückt über Haarshampoos oder warb Hildegard Knef für „Lux, die Seife der Stars“, so machte Thomas Gottschalk lange Zeit Werbung für Gummibärchen oder Jürgen Klopp für Opel (ich glaube, immer noch). Ein Prominenter entschuldigte sich dagegen bei allen Fans: Schauspieler Manfred Krug bereute seinen Werbeeinsatz für magentafarbene Wertpapiere. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Welche Verantwortung trägt ein Werbegesicht für das Produkt? Oder muss die Frage eher lauten: Wie kritisch müssen wir Verbraucher sein? Fallen wir auf jedes Werbeversprechen rein, sobald wir das Testimonial für sympathisch und authentisch halten? Musste sich Manfred Krug wirklich für seine Werbung schämen und entschuldigen, weil die Aktie nicht einhielt, was er werbend versprach? Sind wir Konsumenten wirklich so dumm und unkritisch?

Die Fragen gehen weiter, genauso wie die neuen Aspekte der aktuell entwickelten Werbeformen. Das zeigen auch Gerichtsurteile zum Thema Schleichwerbung. Damit der Verbraucher sofort erkennt, wann eine Aussage werblich gefärbt ist, müssen Anzeigen, Spots und Werbeclips in Abgrenzung von redaktionellen Beiträgen klar gekennzeichnet werden. Doch wo fängt die Markierung an? Ein Hashtag reicht nicht aus. Da hatten sich die obercoolen, aber eben auch oberflächlichen Influencer die schöne bunte Welt der Werbeversprechen zu leicht gemacht: Nur der Zusatz #ad (für Advertising) ist zu wenig. Auch die neuen jungen Werbegesichter müssen begreifen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Alles ist eben nicht möglich. Auch nicht für ein noch so hübsches Gesicht.

Damit wären wir bei dem Punkt: Auch Ideen brauchen eine rechtliche Basis. Influencer müssen genau so Gesetze beachten. Deshalb kann eine Karriere als trendiges Werbegesicht ohne Wissen und ohne Einsicht schnell und teuer wieder enden. Aber: Die Entwicklung geht weiter. Wer junge Menschen erreichen will, muss sich mit ihren Gewohnheiten und Abläufen beschäftigen. Lernen wir also in allen Altersklassen hinzu.

Unser Foto zeigt übrigens unsere jüngste Mitarbeiterin: Jessica Stolzenberger.